Ausbildung Pflegefachfrau/ Pflegefachmann nach PflBG

Die Ausbildung zur/ zum Pflegefachfrau/ Pflegefachmann vermittelt die für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen einschließlich der zugrunde liegenden methodischen, sozialen, interkulturellen, kommunikativen und Lern- Kompetenzen sowie die Fähigkeit zum Wissenstransfer und zur Selbstreflektion.

In der Ausbildung zur/ zum Pflegefachfrau/ Pflegefachmann werden Sie befähigt, alle pflegerischen Maßnahmen, einschließlich Beratung und Begleitung für zu Pflegende in allen Lebensphasen, im präventiven, kurativen, palliativen, rehabilitativen und sozialpflegerischen Bereich zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen oder psychischen Gesundheit selbstständig zu planen, durchzuführen und zu evaluieren. Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern, dem Klinikum Wahrendorff, der Dr.-med.-Ernst- August-Wilkening Pflegeheime GmbH, dem Wohnpark Ilten und der Deutschen Seniorenstift GmbH als Ausbildungsträger, bieten wir Ihnen jährlich zum 1.4. und zum 1.8. Plätze in der Ausbildung zur/ zum Pflegefachfrau/ Pflegefachmann an.

Die theoretische Ausbildung erfolgt in der APS

Die APS als Bildungsinstitution betreut Sie während der gesamten Ausbildung und verknüpft optimal die Schnittstellen der Kooperationspartner.

§ 11 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

(1) Voraussetzung für den Zugang zu der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann ist

1. der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder

2. der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis

a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,

b) einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, die die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 als Mindestanforderungen beschlossenen „Eckpunkte für die in Länderzuständigkeit liegenden Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege“ (BAnz AT 17.02.2016 B3) erfüllt,

c) einer bis zum 31. Dezember 2019 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder

d) einer auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 4. Juni 1985 (BGBl. I S. 893), das durch Artikel 18 des Gesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442) aufgehoben worden ist, erteilten Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer

oder 3. der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung per Mail (bewerbung@aps-hannover.de) oder per Post

Kontaktdaten

APS - Akademie für Pflege und Soziales GmbH

Karlsruher Straße 2b und 2c

30519 Hannover

Telefon: 0511 - 864754
Telefax: 0511 - 863292

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